Kirchenaustritt


Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie persönlich beim Standesamt Ihres Wohnsitzes vorsprechen.
 
Bitte bringen Sie hierzu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass, sowie die Gebühr in Höhe von 35 € mit.

Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren müssen den Austritt selbst erklären, benötigen aber die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, so dass auch die Eltern vorsprechen müssen. Kinder ab 14 Jahren können den Kirchenaustritt selbstständig erklären.

Der Kirchenaustritt wird steuerrechtlich immer erst mit Beginn des folgenden Monats gültig.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Bürgerservice.

Ihre Ansprechpartner im Rathaus:

Herr Michael Eck

Standesbeamter

Telefon 06221 794131
Fax 06221 794163
Öffnungszeiten
Montag 8:30 - 12:00 Uhr  
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch   14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr  
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr  

oder nach telefonischer Vereinbarung

Gebäude Rathaus
Raum 9
Aufgaben

Standesamt/Rentenangelegenheiten

Frau Monika Hönig
Standesbeamtin
Telefon 06221 794113
Fax 06221 794163
Öffnungszeiten
Montag 8:30 - 12:00 Uhr  
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch   14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr  
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr  

oder nach telefonischer Vereinbarung

Gebäude Rathaus
Raum 10
Aufgaben

Standesamt/Rentenangelegenheiten