Nachbeurkundungen im Ehe-, Geburten- und Sterberegister
Haben Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland geheiratet, kann Ihre Eheschließung auf Antrag in Deutschland nachbeurkundet werden. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Eine Eheschließung im Ausland ist grundsätzlich gültig, wenn die Trauung in der üblichen und vorgeschriebenen Ortsform des jeweiligen Landes durchgeführt wurde.
Die Nachbeurkundung findet dann beim Standesamt statt, in dessen Bezirk Sie wohnen.
Eine Nachbeurkundung ist auch für Geburten und Sterbefälle, die im Ausland stattgefunden haben, möglich!
Bitte setzen Sie sich wegen den hierzu erforderlichen Unterlagen unbedingt vorher mit Ihrem Standesamt in Verbindung.
Ihre Ansprechpartner im Rathaus:
Standesbeamter
Standesamt/Rentenangelegenheiten
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