Namenserklärung / Namensänderung


Namensrechtliche Erklärungen kommen in folgenden Fällen in Betracht:

- Sie hatten bisher keinen Ehenamen bestimmt und möchten dies nun tun (hier ist eine gemeinsame Erklärung notwendig),

- Sie hatten einen Ehenamen bestimmt und der bisherige Name soll nun dem Ehenamen vorangestellt oder angefügt werden (Doppelname),

- Sie möchten Ihren Doppelnamen widerrufen oder

- Sie möchten nach der Auflösung Ihrer Ehe wieder Ihren vorherigen Namen annehmen.

Bezüglich näheren Informationen, insbesondere bei Namenserklärungen bei Eheschließungen im Ausland wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt, da je nach Einzelfall unterschiedliche Unterlagen benötigt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Bürgerservice.

Ihre Ansprechpartner im Rathaus:

Herr Michael Eck

Standesbeamter

Telefon 06221 794131
Fax 06221 794163
Gebäude Rathaus
Raum 9
Aufgaben

Standesamt/Rentenangelegenheiten

Frau Monika Hönig
Standesbeamtin
Telefon 06221 794113
Fax 06221 794163
Öffnungszeiten
Montag 8:30 - 12:00 Uhr  
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch   14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr  
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr  

oder nach telefonischer Vereinbarung

Gebäude Rathaus
Raum 10
Aufgaben

Standesamt/Rentenangelegenheiten