Bundestagswahl 2017
Alle Informationen zur Bundestagswahl am 24. September 2017
Wahlergebnis - so hat Eppelheim gewählt
Hier finden Sie am Sonntagabend das Wahergebnis (Bitte anklicken).
Bekanntmachung über die Durchführung der Wahl
Wahllokale im Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium - Einfahrt zum Schulzentrum geschlossen
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 24.09.2017
ACHTUNG: NEUE WAHLLOKALE
Die Wahlbezirke 07 und 08 mit neuem Wahllokal
Die Wahlbezirke 07 und 08 sind wegen des Neubaus des Friedrich Fröbel Kindergartens im Kindergarten Villa Kunterbunt, Grenzhöfer Str. 20 untergebracht.
Die Wahlbezirke und Wahllokale der Stadt Eppelheim im Überbrick:
Wahlbezirk 01: Kindergarten „Friedrich Fröbel“, Hintere Lisgewann 11/1;
Wahlbezirk 02: Kindergarten „Friedrich Fröbel“, Hintere Lisgewann 11/1;
Wahlbezirk 03: Theodor-Heuss-Schule, Schulstrasse 4;
Wahlbezirk 04: Theodor-Heuss-Schule, Schulstrasse 4;
Wahlbezirk 05: Theodor-Heuss-Schule, Schulstrasse 4;
Wahlbezirk 06: Theodor-Heuss-Schule, Schulstrasse 4;
Wahlbezirk 07: Kindergarten „Villa Kunterbunt“, Grenzhöfer Str. 20;
Wahlbezirk 08: Kindergarten „Villa Kunterbunt“, Grenzhöfer Str. 20;
Wahlbezirk 09: Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium, Maximilian-Kolbe-Weg 5;
Wahlbezirk 10: Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium, Maximilian-Kolbe-Weg 5;
Wahlbezirk 11: Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium, Maximilian-Kolbe-Weg 5;
Wahlbezirk 12: Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium, Maximilian-Kolbe-Weg 5;
Wahlbezirk 13: Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium, Maximilian-Kolbe-Weg 5;
Wahlbezirk 14: Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium, Maximilian-Kolbe-Weg 5;
Alle Wahllokale sind rollstuhlgerecht erreichbar.
Zur Information des Wahlberechtigten wird nachstehend ein Musterstimmzettel für die Bundestagswahl veröffentlicht
Hinweis: Als Tasthilfe für Blinde und Sehbehinderte bei der Verwendung von Stimmzettelschablonen ist die rechte obere Ecke des Stimmzettels gelocht oder abgeschnitten. (§ 45 Abs. 2 BWO)
Lageplan Wahllokale in Eppelheim
Hinweise für Blinde und Sehbehinderte für die Bundestagswahl am 24.09.2017
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017
Bundestagswahl 2017 – polizeiliche Anmeldung
Für die Teilnahme an der Bundestagswahl ist die polizeiliche Anmeldung des Hauptwohnsitzes für die Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.
Die Wahldienststelle weist darauf hin, dass Wahlberechtigte bei der Bundestagswahl nur wählen können, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
In das Wählerverzeichnis werden Personen aufgenommen, die am 13.08.2017 bei der Stadt Eppelheim mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind und die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen. Personen, die bereits seit längerer Zeit innerhalb von Eppelheim umgezogen sind oder nach Eppelheim zugezogen sind, ihre neue Wohnung aber noch nicht beim Bürgeramt der Stadt Eppelheim angemeldet haben, werden dringend ersucht, sich umzumelden. In der Regel teilt der bisherige Vermieter gegenüber dem Bürgeramt mit, wenn ein Mieter ausgezogen ist. Sofern bei einem Wohnungswechsel eine Ummeldung durch den Mieter nicht erfolgt ist, wird er – in Unkenntnis der neuen Wohnung – aus dem Melderegister gestrichen und kann damit am 13.08.2017 nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Gleiches gilt für Personen, die nach Eppelheim zugezogen sind und sich nicht bei der Einwohnermeldebehörde angemeldet haben.
Ihr Ansprechpartner im Rathaus:
Montag | 8:30 - 12:00 Uhr | |
Dienstag | 8:30 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 - 18:00 Uhr | |
Donnerstag | 8:30 - 12:00 Uhr | |
Freitag | 8:30 - 12:00 Uhr |
oder nach telefonischer Vereinbarung
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