Grabmalgenehmigung

Gem. § 16 der Friedhofssatzung der Stadt Eppelheim sind Reihengräber zwei Jahre nach Beisetzung und Wahlgräbern zwei Jahren nach Verleihung des Nutzungsrechts mit einem Grabsteine sowie einer Einfassung aus Stein zu versehen.
Die Aufstellung sowie das Abräumen oder das Ändern eines Grabsteines muss von der Stadt Eppelheim genehmigt werden.
Ihr Ansprechpartner:

Frau Derya Celik

Sachbearbeiterin

Schulstraße 2
69214 Eppelheim
Telefon 06221 794605
Fax 06221 794609
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Gebäude Rathaus
Raum 35
Aufgaben

Friedhofsverwaltung, Bestattungswesen