Vergnügungssteuer

Verfahrensbeschreibung:
Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Stadtgebiet an öffentlich zugänglichen Orten (z.B. in Spielhallen, Gaststätten, Kantinen, Vereinsräumen) zur Benutzung gegen Entgelt bereit gehalten werden. Als öffentlich zugänglich gelten auch Orte, die nur gegen Entgelt gleich welcher Art oder nur von einem bestimmten Personenkreis (z.B. Vereinsmitgliedern) betreten werden dürfen.

Ablauf:
Die Aufstellung und jede Veränderung, insbesondere die Entfernung eines Gerätes ist der Stadt Eppelheim innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen.
 
Anzeigepflichtig sind zum einen der Steuerschuldner und zum anderen der unmittelbare Besitzer der für die Aufstellung benutzten Räumlichkeiten oder Grundstücke.


Fristen:
Der Steuerschuldner hat der Stadt bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit den Inhalt der Bruttokasse anhand eines amtlich vorgeschriebenen Vordrucks, getrennt nach Kalendermonat je Spielgerät mitzuteilen (Steuererklärung). Der Steuererklärung sind alle Zählwerks-Ausdrucke mit sämtlichen Parametern entsprechend § 6 Absatz 2 a) für den Meldezeitraum anzuschließen. Erfolgt keine Erklärung, so wird der Kasseninhalt geschätzt.
 
Rechtsgrundlage:
Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) (284,6 KB)

 
Folgende Dateien stehen für Sie zum Download bereit:

An-/Abmeldeformular für Spielgeräte (329,6 KB)
Bestandsliste für Spielgeräte (977,3 KB)
Steuererklärung für die Vergnügungssteuer (116,8 KB)

Ihre Ansprechpartner:

Frau Jutta Stolz

Sachbearbeiterin

Schulstraße 2
69214 Eppelheim
Telefon 06221 794206
Fax 06221 794219
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit (oder nach telefonischer Vereinbarung)
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi 14:00 - 18:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Gebäude Rathaus
Raum 5
Aufgaben

Steuerveranlagung

Frau Melanie Scharpf

Teamleitung Kasse und Steuern

Telefon 06221 794204
Fax 06221 794219
Öffnungszeiten
Montag 8:30 - 12:00 Uhr  
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch   14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr  
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr  

oder nach telefonischer Vereinbarung

Gebäude Rathaus
Raum 4a
Aufgaben

Steuerveranlagung, Kassenwesen