Gewerbesteuer



Verfahrensbeschreibung:
Die Gewerbesteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinden. Gewerbesteuerpflichtig ist jeder in Deutschland ansässige Gewerbebetrieb. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG usw.) gelten immer als Gewerbebetrieb. Nicht gewerbesteuerpflichtig sind Freiberufler und Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft. Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben, in der die Firma/der Betrieb ansässig ist. Der zu zahlende Gewerbesteuerbetrag ergibt sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrags (der sich nach dem Gewerbeertrag, also Gewinn des Unternehmens richtet) mit dem sogenannten "Hebesatz" der Gemeinde. Der Hebesatz in Eppelheim beträgt derzeit 400 Prozent. Hat ein Gewerbebetrieb mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden, so findet eine Gewerbesteuerzerlegung statt (§ 28 GewStG), um den Gewerbesteuermessbetrag unter allen beteiligten Gemeinden aufzuteilen.

Ablauf:
Die Gewerbesteuererklärung müssen Sie beim zuständigen Finanzamt einreichen; dieses ist das Finanzamt des Gewerbesitzes. Das Finanzamt berechnet den Gewerbesteuer­messbescheid.
Wichtig ist zu wissen, dass dieser Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag die Grundlage für die Stadt Eppelheim ist.
Danach wird der ermittelte Gewerbesteuermessbetrag von der Gemeinde mit einem so genannten Hebesatz multipliziert. Die Hebesätze kann die Gemeinde selbst festlegen und in der Gemeindesatzung verankern, aktuell sind es 400%.

Gültigkeit:
Der Gewerbesteuerbescheid enthält die Gewerbesteuer, die für das entsprechende Kalenderjahr ermittelt wurde. Gleichzeitig werden in der Regel Vorauszahlungen für die Folgejahre festgesetzt.

Frist:
Die Gewerbesteuer ist zum im Bescheid angegebenen Termin zu bezahlen. Die Vorauszahlungsrate beträgt jeweils ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Bei der Gewerbesteuer­erkärung für das laufende Jahr kann sich dementsprechend eine Nachzahlung oder eine Gutschrift ergeben. Festgesetzte Vorauszahlungen werden in der Regel in vier Raten zu folgenden Terminen fällig:
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November 

Widersprüche/Einsprüche:
Widersprüche wegen der Bezeichnung des Steuerzahlers sind bei der Stadt Eppelheim schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Rechtsbehelf vor Ablauf eines Monats bei der Stadt eingegangen ist. Die Widerspruchsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben worden ist. 
Einsprüche wegen des Gewerbesteuermessbetrages sind beim Finanzamt Heidelberg schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Rechtsbehelf vor Ablauf eines Monats beim Finanzamt eingegangen ist. Die Einspruchsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen der Bescheid des Finanzamtes bekannt gegeben worden ist.

Datenschutz:
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten.
Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Eine Löschung erfolgt sobald die entsprechenden Daten nicht weiter benötigt werden.
Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen.
Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch,
per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln.
Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

Vorauszahlungen:
Wenn Sie mit der Höhe der festgesetzten Vorauszahlungen nicht einverstanden sind beziehungsweise Ihr Gewerbeertrag sich im laufenden Jahr verringert hat, stellen Sie bitte immer nur beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen.

Rechtsgrundlage:
Gewerbesteuergesetz

Ihre Ansprechpartner:  

für die Festsetzung der Gewerbesteuer: die Gemeinde, in deren Gebiet sich der Gewerbebetrieb befindet

Frau Jutta Stolz

Sachbearbeiterin

Schulstraße 2
69214 Eppelheim
Telefon 06221 794206
Fax 06221 794219
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit (oder nach telefonischer Vereinbarung)
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi 14:00 - 18:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Gebäude Rathaus
Raum 5
Aufgaben

Steuerveranlagung

Frau Melanie Scharpf

Teamleitung Kasse und Steuern

Telefon 06221 794204
Fax 06221 794219
Öffnungszeiten
Montag 8:30 - 12:00 Uhr  
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch   14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr  
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr  

oder nach telefonischer Vereinbarung

Gebäude Rathaus
Raum 4a
Aufgaben

Steuerveranlagung, Kassenwesen

für die Berechnung der Besteuerungsgrundlage und des Steuermessbetrages und Vorauszahlungen: das Finanzamt, in dessen Bezirk sich der Gewerbebetrieb befindet

Finanzamt Heidelberg