Allgemeinverfügung
zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 und Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Ergänzend zur Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg wird im Kreisgebiet eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese regelt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in Warteschlangen. Also immer dann, wenn mehr als eine Person auf etwas wartet, wie z.B. das Warten auf die Essensbestellung oder vor einem Ladengeschäft.
Wenn Sie etwas abholen, bringen oder auf jemanden warten und sind dabei nicht ganz allein vor Ort, tragen sie also immer eine MNB. Es wird zudem nun zur Pflicht auf dem Wochenmarkt und vergleichbaren Märkten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bitte beachten Sie dies bei Ihrem Besuch des Eppelheimer Wochenmarktes am Mittwoch.
Nachstehend finden Sie die Allgemeinverfügung zum Download:
Typ | Name | Datum | Größe |
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2020-12-07 Allgemeinverfügung Eppelheim.pdf | 08.12.2020 | 186,8 KB |