Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter in Eppelheim 1940-1945

Der Massenzuzug von Flüchtlingen und Vertriebenen in den Jahren 1945 und 1946, über den an dieser Stelle in der vergangenen Woche berichtet worden ist, war nicht die erste große Migrationswelle, die Eppelheim erreichte. Bereits fünf Jahre zuvor war eine beträchtliche Zahl „Fremder“ in die Gemeinde gelangt. Es handelte sich dabei um auswärtige Arbeitskräfte, die nicht freiwillig kamen: einerseits um Kriegsgefangene, andererseits um Männer und Frauen, die man wahlweise als Zivil-, Fremd-, Zwangs- oder ihrer überwiegenden Herkunft nach als Ostarbeiter bezeichnen kann. Erste Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sowie Kriegsgefangene kamen im Frühjahr und im Sommer 1940 nach Eppelheim, und etliche blieben bis zum Kriegsende. Genaue Zahlen lassen sich nicht angeben, da im Stadtarchiv hierzu nur zwei lückenhafte Akten überliefert sind, die zudem in den Jahren 1942 beziehungsweise 1943 abbrechen. Anhaltspunkte geben allerdings die seit 1945 im Rahmen des sogenannten Ausländersuchverfahrens auf Anforderung der amerikanischen Militärregierung erstellten Listen, in denen die Ausländer erfasst wurden, die während des Zweiten Weltkriegs in Eppelheim gemeldet waren.
Die mit Abstand größte Gruppe unter den mehr als 400 in Eppelheim während des Krieges gemeldeten Ausländern stellten die Franzosen mit 202 Personen, darunter ein Dutzend Frauen – dies dürfte ein Indiz dafür sein, dass es sich mehrheitlich um Kriegsgefangene handelte. Der älteste in den Listen verzeichnete Franzose war der bei Kriegsbeginn 53-jährige Stephane Charavil aus Lyon, der jüngste der 1927 in Raismes geborene, also auch bei Kriegsende noch nicht volljährige Maurice Lorret. Die zweitgrößte Gruppe waren Polen mit 72 Personen, zu gleichen Teilen Männer und Frauen. Der älteste in dieser Gruppe, die ausnahmslos Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen umfasst haben dürfte, war der bei Kriegsbeginn 61-jährige Josef Dalek, der jüngste der 1926 geborene Michod Danezk. Für 67 Personen ist in den Listen die Nationalität mit „Russland“ angegeben, als Geburtsorte finden sich dort Städte und Gemeinden, die heute in verschiedenen Nachfolgestaaten der Sowjetunion, darunter etliche in der Ukraine, liegen. Wiederum ziemlich genau die Hälfte dieser Personen, auch sie vermutlich ausnahmslos Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen, war weiblich. Die älteste war die 1890 geborene Alexandra Schkloda, die mit drei Kindern, darunter ein 1933 geborenes Zwillingspaar, nach Eppelheim kam.

Eines der frühesten Dokumente, das auf die französischen Kriegsgefangenen verweist, ist ein auf Notizzetteln festgehaltenes Protokoll einer Besprechung der Ortsbauernschaft vom 14. Juli 1940, auf der Überlegungen angestellt wurden, wie die für Eppelheim angekündigten ersten 36 Kriegsgefangenen unterzubringen seien. Die Wahl fiel auf die leerstehende Gastwirtschaft zum Ochsen, an der allerdings einige bauliche Veränderungen, unter anderem die Umrahmung der Fenster mit Stacheldraht, vorgenommen werden mussten, damit sie als Kriegsgefangenenlager genutzt werden konnte. Kriegsgefangene wurden in solch kleine Lager wie das Eppelheimer verlegt zum Ausgleich des „Mangels an landwirtschaftlichen Arbeitskräften“, wie es in einem Rundschreiben des Landrats an die Bürgermeister der Gemeinden des Landkreises Heidelberg vom 12. Juli 1940 heißt, in dem detaillierte Anweisungen für den Umgang mit den Kriegsgefangenen gegeben wurden: Über Arbeitsbedingungen, Unterbringung und Verpflegung der Kriegsgefangenen war zwischen dem Kommandanten des Kriegsgefangenenstammlagers und dem Bürgermeister ein Vertrag abzuschließen.

Im Zuge des „Ausländersuchverfahrens“ erstellte Liste der in Eppelheim während des Zweiten Weltkriegs gemeldeten Franzosen (Stadtarchiv Eppelheim)

Sicherheit und Überwachung waren durch die vor Ort stationierten militärischen Wachmannschaften zu gewährleisten, die durch die Ortspolizei und gegebenenfalls Hilfspolizisten unterstützt werden sollten. Beim Arbeitseinsatz der Kriegsgefangenen sei „danach zu trachten, daß jeweils möglichst viele Kriegsgefangene geschlossen an einer Arbeitsstelle eingesetzt werden. Wo die Kleinheit der Betriebe nur Einzeleinsatz zuläßt, sollen die jeweils gebotenen Einsatzstellen räumlich möglichst nahe liegen, um den Wachmannschaften eine ausreichende Überwachung zu ermöglichen“. Die zuteilungsberechtigten Landwirte hatten Verpflegung und Entlohnung der Arbeitskräfte nach den „militärischen Vorschriften“ vorzunehmen. Auch während der Arbeit sollten die Kriegsgefangenen konsequent abgesondert werden. „Zivilpersonen, die sich unbefugt den Kriegsgefangenen nähern“, hatten „ihre Festnahme zu gewärtigen, wenn sie der Aufforderung der Wachmannschaften, sich zu entfernen, nicht unverzüglich Folge leisteten“.
Wie diese Richtlinien in Eppelheim umgesetzt wurden und wie sich das Verhältnis der Zivilbevölkerung zu den Kriegsgefangenen im Alltag gestaltete, ist anhand der Akten kaum nachzuvollziehen. Immerhin ist aus ihnen zu ersehen, wo die Kriegsgefangenen zum Arbeitseinsatz kamen: Für die Verteilung der ersten 36 Franzosen meldeten 32 Landwirte und ein Maurermeister Bedarf für jeweils eine Arbeitskraft an; drei Kriegsgefangene wollte die Gemeinde selbst beschäftigen. Auch ein früher Konfliktfall ist dokumentiert, der allerdings nicht das Verhältnis der Eppelheimer zu den Kriegsgefangenen, sondern zu der militärischen Wachmannschaft betraf: Am 29. August 1940 kam der Straßenwart Peter Weckauf mittags in das Lager, um einen der bei der Gemeinde beschäftigten Kriegsgefangenen abzuholen, wurde aber von dem Wachhabenden abschlägig beschieden, da der Gefangene im Lager noch zu tun habe. Die erbetene Geduld brachte Weckauf nicht auf, sondern „kam sofort in Aufregung und erklärte an den wachhabenden Wegener, das wären lauter so Fürze und Bubenstreiche, das könne nicht mehr so weiter gehen und es wäre auch noch jemand da, der Wegener bändigen könne. Dabei standen sich Weckauf und Wegener Brust an Brust“. Die unmittelbar drohende Schlägerei blieb aus, die Angelegenheit hatte aber insofern ein Nachspiel, als die beiden Streithähne und die Zeugen Berichte zu Protokoll geben mussten. Die dem Konflikt zugrundeliegende Frage, ob der Bürgermeister oder die militärischen Stellen über die Arbeitszeiten der Kriegsgefangenen zu entscheiden hatten, blieb offenkundig ungelöst.

Auch in der Folge war das Verhältnis zu den militärischen Stellen nicht reibungslos, denn im Dezember 1940 mahnte der zuständige Wehrkreisarzt, die sanitären Verhältnisse der Kriegsgefangenen zu verbessern und ihnen die Möglichkeit zu geben, regelmäßig zu baden, da dies „im Interesse der Gesunderhaltung des deutschen Volkes zur Vermeidung des Ausbruchs von Seuchen“ liege. Anfang Januar 1941 konnte Bürgermeister Paul Hübner die Meldung machen, dass nach Bereitstellung von zwei Badewannen der Badebetrieb, „wenn auch etwas primitiv, wieder aufgenommen werden“ könne. Neben Hygiene- blieben auch Sicherheitsfragen virulent, wie ein Schreiben eines der in Eppelheim Wachhabenden vom Mai 1941 nahelegt, in dem er die Anbringung „starker Eisenstäbe“ an den Fenstern forderte, da die „Fluchten der Kr. Gef.“ stark zugenommen hätten. Auch das Verbot des Umgangs mit den Kriegsgefangenen scheint Probleme bereit zu haben, denn Bürgermeisterstellvertreter Jakob Stephan meldete im Juli 1941 der Gestapo in Heidelberg, dass ein „Fräulein Elsa Werner“ – keine Eppelheimerin, sondern wohl im Pfaffengrund ansässig – regelmäßig eine im Anwesen des Kriegsgefangenenlagers wohnende Familie besucht und sich „schon wiederholt an die Kriegsgefangenen herangemacht und mit denselben Gespräche angeknüpft hat“.

Mindestens ebenso interessant wie solche Schlaglichter wären Informationen über Zahl, Aufenthaltsdauer und Beschäftigungsorte der Kriegsgefangenen, die den spärlichen Akten aber nur punktuell und nur bis zum Sommer 1942 zu entnehmen sind: In den Wintermonaten wurden die Kriegsgefangenen von den Landwirten ab- und zu Forstarbeiten herangezogen. Auch wurde das Eppelheimer Lager zeitweilig zusätzlich für Kriegsgefangene genutzt, die außerhalb beschäftigt waren; im September 1941 stellte die Gemeinde der Bremsenfabrik August Grau in Heidelberg 1.000 Reichsmark in Rechnung für die Unterbringung von 19 Kriegsgefangenen für die Monate April bis August. Eine letzte „Hebeliste über Kriegsgefangenenlöhne“, aus der hervorgeht, bei welchen Eppelheimer Landwirten und Handwerkern Kriegsgefangene beschäftigt waren, ist vom Mai 1942 überliefert.

Noch spärlicher sind die in den Gemeindeakten vorliegenden Informationen über den Zwangsarbeitseinsatz, der im Frühjahr 1940 begann. Ein erstes Schreiben in dieser Sache ist eine Mitteilung Bürgermeister Hübners an den Landrat vom 26. April, dass für Eppelheim weitere 13 polnische Arbeitskräfte, acht männliche und fünf weibliche, angefordert worden, aber noch nicht eingetroffen seien. Das im Schreiben erwähnte Verzeichnis der hier bereits „eingesetzten Arbeiter und Arbeiterinnen mit den Namen der Arbeitgeber“ hat sich in den Akten nicht erhalten. Die umfangreichste überlieferte Eppelheimer Liste, in der Arbeitgeber und Zahl der Zwangsarbeiter genannt werden, ist undatiert und umfasst 45 Namen: Es handelt sich dabei überwiegend um Landwirte, die zwischen ein und fünf Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen beschäftigten; aber auch der Fabrikbesitzer Rudolf Wild findet sich mit einer Zuweisung auf der Liste.

Undatiertes Merkblatt mit Verhaltensrichtlinien für die Zivilbevölkerung zum Umgang mit zur Arbeit herangezogenen Kriegsgefangenen (Stadtarchiv Eppelheim)

Auf einer weiteren Liste vom 31. Juli 1943 versicherten 33 Eppelheimer „Betriebsführer“ per Unterschrift, den Inhalt eines jüngsten Merkblattes über die „allgemeinen Grundsätze für die Behandlung der im Reich tätigen ausländischen Arbeitskräfte“ zur Kenntnis genommen zu haben. Dieses Merkblatt stammte von Martin Bormann, dem Leiter der Parteikanzlei der NSDAP, und forderte die „deutschen Volksgenossen dazu auf, den erforderlichen Abstand zwischen sich und den Fremdvölkern als eine nationale Pflicht zu betrachten“, dabei aber ungerechte Behandlungen zu vermeiden, da jeder, „auch der primitive Mensch, […] ein feines Empfinden für Gerechtigkeit“ habe. Außerdem sollten Effizienzüberlegungen zur Geltung kommen, und jeder ausländische Arbeiter sollte so eingesetzt werden, dass „er gemäß seiner Vorbildung und bisherigen Tätigkeit die höchsten Leistungen vollbringen kann“. Aus diesen beiden Prämissen ergaben sich die Handlungsanweisungen, in der Unterbringung Hygienestandards zu beachten, für ausreichende Ernährung zu sorgen und Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung zu schaffen. Verstöße gegen diese Grundsätze würden „die deutsche Kriegswirtschaft und damit indirekt die Front schädigen“ und seien deshalb zu bestrafen.
Inwieweit diese Grundsätze in Eppelheim beachtet wurden, lässt sich kaum beantworten; in einem Punkt jedenfalls, nämlich der Vorgabe, dass Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen „in der Regel lagermäßig“ unterzubringen waren, wich die Eppelheimer Praxis ab, da die meisten in den Betrieben untergebracht wurden, in denen sie arbeiten mussten. Ortsbauernführer Jakob Stephan hatte schon in einem Schreiben an den Landrat vom 18. Juli 1941 darauf hingewiesen, dass es hierzu in Eppelheim keine Alternative gebe: Es fehle an Unterkunftsräumen, und sodann „würde es erforderlich, bei Sammelunterkünfte[n] geeignete Überwachungspersonen zu stellen, die bei dem derzeitigen Mangel an Kräften hier nicht vorhanden sind. Außerdem würde sich die Sammelunterbringung durch die dadurch entstehende Miete und Aufsicht gegenüber dem jetzigen Zustand verteuern“. Erst in der zweiten Kriegshälfte scheinen Sammelunterkünfte eingerichtet worden zu sein – allerdings nicht für in Eppelheim beschäftigte Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, sondern für solche aus Heidelberger Betrieben, die dann auch die Unterbringungskosten übernahmen und damit die Gemeindefinanzen ein wenig aufbesserten: Wohl seit 1943 existierte ein Barackenlager in der Blumenstraße, in dem französische und niederländische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter (Stotz und Brown, Bovery & Co.) untergebracht waren, in der Gaststätte Deutscher Hof waren 1942 russische Zwangsarbeiterinnen (Teroson) einquartiert, und auch die Eppelheimer Turnhalle diente zeitweilig als Lager.

Undatiertes, vermutlich 1943 entstandenes Verzeichnis Eppelheimer Landwirte und Gewerbetreibender, die Zwangsarbeiter beschäftigten (Stadtarchiv Eppelheim).

Für die Freizeitgestaltung der Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen traf man in Eppelheim rudimentäre Vorkehrungen: Für die Polen und Polinnen durfte einmal monatlich im katholischen Schwesternhaus ein Gottesdienst abgehalten werden, allerdings nicht in Anwesenheit von „Deutschen“ oder Kriegsgefangenen und auch nicht mit der Abnahme der Beichte in polnischer Sprache. Aus welchem Grund diese Regelung schon nach einem Vierteljahr im Juni 1941 widerrufen wurde und auch die Gottesdienste für die Franzosen, die im Kriegsgefangenenlager abgehalten worden waren, verboten wurden, ist unklar. Restriktiv war der Ausschank von Alkohol geregelt: „Zugelassen zum Besuch von Ostarbeitern war nur das Nebenzimmer der Wirtschaft zum ‚Löwen‘ des Karl Erni hier“; bis 22 Uhr mussten die Ostarbeiter das Lokal wieder verlassen haben. „In jedem anderen Lokal oder Raum in Eppelheim ist der Besuch von Ostarbeitern und der Ausschank von Getränken an Ostarbeiter verboten. Zuwiderhandlungen werden strengstens bestraft und sind mit der Schließung des Lokals bedroht“. Immerhin war diese Anordnung vom Juli 1943 liberaler als die frühere Praxis, über die Bürgermeister Hübner im Frühjahr 1941 dem Landrat berichtete: Es sei schon hier und da vorgekommen, „daß die Polen, ob männlich oder weiblich, zu viel alkoholische Getränke zu sich genommen und dann Scherereien“ gemacht hätten. Deshalb wolle er die Sperrung sämtlicher Gaststätten aufrechterhalten, „damit diese Arbeiter und Arbeiterinnen besser in Schach gehalten werden können“. Regelungsbedürftig war schließlich auch der Friseurbesuch von Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen. Hierfür wurde im Herbst 1941 angeordnet, „daß poln. Landarbeiter […] nicht mehr gemeinsam mit Deutschen Personen bedient werden dürfen. An betriebsreichen Tagen, insbesondere an Samstagen sind die polnischen Landarbeiter solange abzuweisen, bis sämtliche Deutschen Personen bedient sind“.

Punktuelle Einblicke in den Alltag der Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in Eppelheim geben für die Jahre 1940 und 1941 die Ortspolizeistrafakten, in denen mehrere Fälle der Nichtbeachtung von Ausgangsverboten und eine Schlägerei zwischen zwei polnischen Arbeitern dokumentiert sind. Der offenkundig gravierendste Fall trug sich an einem späten Samstagabend im Juni 1941 zu, als ein polnischer Arbeiter in das Zimmer einer beim Landwirt Wilhelm Fießer einquartierten Polin eindringen wollte. Dies verhinderte dessen Gattin, die daraufhin, wie Fießer zu Protokoll gab, von dem Polen bedroht wurde. Er bat, „den Polen empfindlich bestrafen zu wollen, damit er sich in Zukunft eine derartige Frechheit nicht mehr erlaubt“. Über die verstreuten Aktenfunde hinaus lässt sich über die Arbeits- und Lebensbedingungen der Kriegsgefangenen und der Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen, die mehrere Kriegsjahre in Eppelheim verbrachten, kaum etwas sagen, zumal sie von Fall zu Fall sehr unterschiedlich gewesen dürften. Mit Vorsicht sind die vereinzelten Aussagen von Zwangsarbeitern in den Spruchkammerverfahren gegen Eppelheimer Landwirte zu lesen, etwa die Einschätzung des polnischen Arbeiters Joseph Gwizdz, dass er selbst, ein französischer Kriegsgefangener und eine „russ. weibl. Arbeitskraft“ auf dem Hof des Ortsbauernführers Stephan „immer gut und korrekt und wie Familienangehörige behandelt“ worden seien. Hier lässt sich das Gesagte ebenso wenig belegen wie die Annahme, dass es sich um eine bestellte und vielleicht sogar bezahlte Aussage handelte.

(Frank Engehausen)