Die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 14.03.2021 können schriftlich, per Telefax, per E-Mail, per Internetwahlschein oder persönlich bei der Stadt Eppelheim, Rathaus, Schulstr. 2, 69214 Eppelheim, beantragt werden.
Bei einer schriftlichen Antragstellung oder per Telefax können Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschrieben an die untenstehende Adresse oder Telefax-Nummer übersenden.
Sofern Sie den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung nicht nutzen möchten, können Sie für die Anforderung der Briefwahlunterlagen auch einen formlosen schriftlichen Antrag stellen, der folgende Angaben enthalten muss:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und - sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse zugeschickt werden sollen - auch die Versandadresse sowie die Unterschrift des Antragstellers.
Die Wahlbenachrichtigung bzw. das Antragsschreiben bitte ausreichend frankieren und an die Stadt Eppelheim, Wahldienststelle, Schulstr. 2, 69214 Eppelheim senden oder in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen. Bei einer Übermittlung per
Telefax den Antrag an die Fax-Nr. 06221/794-129 richten.
Ihren Antrag können Sie auch per E-Mail an buergeramt@eppelheim.de stellen, wobei auch hier Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und, sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse zugeschickt werden sollen, auch die Versandadresse angegeben werden muss.
Daneben besteht die Möglichkeit, die Erteilung eines Wahlscheins online auf unserer Homepage unter dem Link www.eppelheim.de/internetwahlschein zu beantragen. Für den digitalen Antrag benötigen Sie die Daten der Wahlbenachrichtigung.
Die Briefwahlunterlagen können Sie aber auch mit Hilfe des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-(Quick Response-) Codes per Handy/ Smartphone beantragen. Wenn Sie den QR-(Quick Response-) Code mit Ihrem Smartphone einscannen gelangen Sie direkt zum Internetwahlscheinantrag. Sie müssen dann nur noch zur Identifikation Ihr Geburtsdatum und ggfs. eine abweichende Versandadresse eintragen.
Die Briefwahlunterlagen können darüber hinaus im Rathaus der Stadt Eppelheim während der allgemeinen Öffnungszeiten (vormittags Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 – 12:00 Uhr, nachmittags Dienstag von 14:00 – 16:00 Uhr sowie Mittwoch von 14:00 – 18:00 Uhr) persönlich beantragt und abgeholt werden. Bitte berücksichtigen Sie ggfs. längere Wartezeiten. Es besteht auch die Möglichkeit gleich vor Ort zu wählen. Bei persönlicher Beantragung bitte die Wahlbenachrichtigung vorlegen und auf Verlangen den Personalausweis vorzeigen. Wird die Wahlbenachrichtigung nicht mitgebracht, muss sich der Wähler anhand des Personalausweises legitimieren.
Abholung der Briefwahlunterlagen für einen anderen
Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen abholen, muss der Beauftragte einen schriftlichen Antrag des Wahlberechtigten auf Erteilung von Briefwahlunterlagen vorlegen. Der Wahlberechtigte muss in seinem Antrag seinen Namen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben und den Antrag unterschreiben. Die Briefwahlunterlagen dürfen nur an eine andere Person als den Antragsteller (z.B. Familienangehörige, Freunde usw.) herausgegeben werden, wenn der Abholende eine von dem Antragsteller ausgestellte schriftliche Empfangsvollmacht vorlegt, aus welcher hervorgeht, dass der Wahlberechtigte die beauftragte Person zur Entgegennahme seiner Briefwahlunterlagen bevollmächtigt. In der Vollmacht ist ferner der Name, Vorname, das Geburtsdatum und die Adresse des Bevollmächtigten anzugeben. Die Empfangsvollmacht muss abschließend von dem Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Für die Antragstellung und die Vollmacht kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.
Beantragung der Briefwahlunterlagen für einen anderen
Sofern ein Dritter für den Wahlberechtigten die Erteilung von Briefwahlunterlagen beantragen soll (z.B. bei Krankenhausaufenthalt, bei einer Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz usw.), muss der Dritte hierzu seitens des Wahlberechtigten schriftlich bevollmächtigt worden sein. Die Vorlage der Wahlberechtigung alleine genügt hierfür nicht. Aus der schriftlichen Vollmacht muss hervorgehen, dass der Wahlberechtigte die beauftragte Person zur Beantragung von
Briefwahlunterlagen und zur Entgegennahme derselben bevollmächtigt, zudem muss die Vollmacht auch hier den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum sowie die Adresse des Bevollmächtigten und die Unterschrift des Wahlberechtigten enthalten.
Für die Vollmacht kann auch hier der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.
Eine telefonische Beantragung oder per SMS ist ausgeschlossen.
Antragsfrist
Die Briefwahlunterlagen können bei der Wahldienststelle der Stadt Eppelheim, Schulstr. 2, 69214 Eppelheim, bis Freitag, dem 12.03.2021, 18.00 Uhr persönlich beantragt und abgeholt werden. Die Wahldienststelle ist am Freitag, dem 12.03.2021 von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Bei schriftlicher Antragstellung, per Telefax, per E-Mail oder per Internetwahlschein bitten wir darauf zu achten, die Anträge so rechtzeitig zu stellen, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zugestellt werden können. Sofern die Briefwahlunterlagen an einen anderen Ort versandt werden sollen, ist der Antrag entsprechend früher zu stellen.
Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen
1. Ist ein Wahlschein noch nicht zugegangen, kann die Erteilung eines neuen Wahlscheins noch bis Samstag, dem 13.03.2021, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, bei der Wahldienststelle der Stadt Eppelheim, Schulstr. 2, 69214 Eppelheim, persönlich
beantragt und abgeholt werden.
2. Sofern es einem Wahlberechtigten aufgrund einer nachweislich plötzlichen Erkrankung oder einer Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz nicht möglich ist oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, das
Wahllokal aufzusuchen, können die Briefwahlunterlagen noch am Samstag, dem 13.03.2021, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, und am Wahltag von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr bei der Wahldienststelle der Stadt Eppelheim, Schulstr. 2, 69214 Eppelheim beantragt und abgeholt werden. Hierzu muss die Person, welche die Unterlagen abholt, einen vom Wahlberechtigten unterschriebenen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Briefwahlunterlagen) und eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme der Briefwahlunterlagen vorlegen (Zu den Einzelheiten s. oben Abholung / Beantragung der Briefwahlunterlagen für einen anderen). Der Wahlberechtigte muss zudem angeben, ob der Empfänger zur Beantragung eines Wahlscheins oder zur Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen bevollmächtigt wird. Das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann genutzt werden. Auskünfte zu den Einzelheiten erhalten Sie am 13.03.2021 sowie am Wahltag zu den vorgenannten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer (06221 / 794-120).
Gleiches gilt für nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, die erst am Samstag oder am Wahlsonntag die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllen.
Rücksendung der roten Wahlbriefe
Der rote Wahlbrief muss bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahldienststelle spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr eingehen (Rathausbriefkasten). Später zugestellte Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird daher bei Übersendung per Post eine frühzeitige Absendung des Wahlbriefs, spätestens am Donnerstag, dem 11.03.2021, bei entfernteren Orten eine noch frühere Rücksendung empfohlen, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen.
Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland muss mit einer längeren Beförderungsdauer gerechnet werden, so dass der Wahlbrief möglichst frühzeitig am Schalter eines Postamtes eingeliefert und per Luftpost befördert werden sollte. Der Wahlbrief ist als Briefsendung des internationalen Postdienstes seitens des Wählers grundsätzlich vollständig freizumachen.