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Erinnerung an Steuerfälligkeit und Wasser-/Abwassergebühren

Symbolbild: Pixabay

Die Stadtkasse erinnert an die Fälligkeit der 2. Grundsteuerrate sowie an die 2. Abschlagszahlung für Wasser-/Abwassergebühren am 15. Mai 2024.

Sofern uns kein Lastschriftmandat vorliegt, bitten wir Sie um Überweisung unter Angabe des Buchungszeichens Grundsteuer 5.0100. … / Wasser-/Abwassergebühren 5.8888. … . 

Sollten Sie jedoch einen Betrag unter 5,00 Euro haben, bitten wir Sie freundlich, die Zahlung eigenständig zu tätigen, da eine Abbuchung unter 5,00 Euro nicht möglich ist.

Bitte zahlen Sie pünktlich, damit Ihnen keine Mahnkosten (mindestens 4,00 Euro) entstehen.