Wahlgrab für Erdbestattungen
Wahlgräber sind als ein- oder zweistellige Tiefengrabstätten (Einzel- und Doppeltiefengrab) ausgewiesen. Es können je Einzelgrab zwei Verstorbene, während gleichzeitig laufender Ruhezeit, übereinander bestattet werden. Zusätzlich dürfen in Eppelheim in einer Wahlgrabstätte auch Urnen beigesetzt werden. Für beispielsweise ein Einzeltiefengrab können maximal vier Urnen zugebettet werden. Die Lage der Grabstätten bestimmt der Nutzungsberechtigte im Rahmen der durch die Friedhofsverwaltung freigegebenen Grabfelder. Das erstmalige Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird für 25 Jahre verliehen. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf erneut verliehen werden.
Für die Bestattung in einem Erdgrab fallen folgenden Kosten an:
Verleihung des Nutzungsrecht an einem Einzelgrab |
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1.891,00 € |
Verleihung des Nutzungsrecht an einem Einzeltiefengrab |
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2.364,00 € |
Verleihung des Nutzungsrecht an einem Doppelgrab |
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3.479,00 € |
Verleihung des Nutzungsrecht an einem Doppeltiefengrab |
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4.612,00 € |
Bestattung eines Sarges in einem Erdgrab |
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795,00 € |
Bestattung einer Urne in einem Erdgrab |
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313,00 € |
Benutzung der Kühlzelle pro Tag |
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40,00 € |
Benutzung der Friedhofshalle ( für die Durchführung der Trauerfeier) |
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260,00 € |
Reihengrab für Erdbestattungen
Reihengräber sind grundsätzlich nur für die Bestattung eines Verstorbenen ausgewiesen. Reihengräber werden in zeitlicher und räumlicher Folge der Bestattungen nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit des Toten zur Verfügung gestellt. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre. Ein Reihengrab kann nach Ablauf der Ruhezeit nicht verlängert bzw. in ein Wahlgrab umgewandelt werden.
Für die Bestattung in einem Reihengrad fallen folgende Kosten an:
Verleihung des Nutzungsrecht |
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1.530,00 € |
Bestattung in einem Reihengrab |
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795,00 € |
Benutzung der Kühlzelle pro Tag |
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40,00 € |
Benutzung der Friedhofshalle (für die Durchführung einer Trauerfeier) |
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260,00 € |
Wahlgrab für Feuerbestattungen (Urnenwahlgrab)
Urnenwahlgräber sind für die Beisetzung von zwei Urnen, während gleichzeitig laufender Ruhezeit vorgesehen. Zusätzlich können bis zu zwei weiteren Urnen zugebettet werden. Die Lage der Grabstätte bestimmt der Nutzungsberechtigte im Rahmen der durch die Friedhofsverwaltung freigegeben Grabfelder. Das erstmalige Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird für 25 Jahre verliehen. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf erneut verliehen werden.
Für die Bestattung in einem Reihengrad fallen folgende Kosten an:
Verleihung des Nutzungsrecht auf 25 Jahre für ein 2 Urnengrab |
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1.217,00 € |
Verleihung des Nutzungsrecht auf 25 Jahre für ein 4 Urnengrab |
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1.353,00 € |
Bestattung in Urnengrab |
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313,00 € |
Grabplatzbestätigung |
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13,00 € |
Benutzung des Friedhofshalle ( für die Durchführung einer Trauerfeier) |
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260,00 € |
Anonymes Urnengrabfeld
Anonyme Urnenbeisetzungen werden ohne Beisein von angehöhrigen oder anderen Personen und ohne Hinweis auf den Zeitpunkt und die Stelle der Beisetzung von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Die Hinterbliebenen erfahren somit nicht, wann und wo die Urne beigesetzt wurde.
Für die Bestattung in einem anonymen Urnengrab entstehn folgende Kosten:
Verleihung des Grabnutzungsrecht |
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895,00 € |
Bestattung in einem anonymen Urnengrab |
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313,00 € |
Grabplatzbestätigung |
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13,00 € |
Benutzung der Friedhofshalle (für die Durchführung einer Trauerfeier) |
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260,00 € |
Ihre Ansprechpartner:
Schulstraße 2
69214 Eppelheim
Telefon
06221 794605
Fax
06221 794609
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Gebäude
Rathaus
Raum
35
Aufgaben
Friedhofsverwaltung, Bestattungswesen