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Wichtige Hinweise für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Stand: 31.08.2020, 12:00 Uhr

Reisende, die aus einem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesenen Staat nach Baden-Württemberg einreisen sind verpflichtet, der Stadt Eppelheim in ihrer Eigenschaft als Ortspolizeibehörde ein ärztliches Zeugnis unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Einreise vorzulegen. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.  (§2 der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung - CoronaVO EQT vom 24.08.2020).

Als ein ärztliches Zeugnis gilt auch die Bescheinigung eines fachärztlich geführten Testlabors. Ein im Ausland abgenommener Test darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht vor mehr als 48 Stunden durchgeführt worden sein. Der Test muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unter www.rki.de/covid-19-tests aufgeführten Staat durchgeführt worden sein. Die Testbescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Einreisende aus Risikogebieten sind auch verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Es ist ihnen in diesem Zeitraum nicht gestattet Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. (§3 der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung – CoronaVO EQT vom 24.08.2020)

Wichtig ist, dass Ein- und Rückreisende aus einem Risikogebiet unverzüglich die Ortspolizeibehörde ihres Wohn- bzw. Aufenthaltsortes kontaktieren. In Eppelheim ist diese im Ordnungsamt des Rathauses angesiedelt. Auch über Ausnahmegenehmigungen von der Quarantänepflicht wird dort entschieden. Die Meldung muss schriftlich, vorzugsweise per Email unter corona-einreise@eppelheim.de erfolgen. Wir bitten Sie, für Meldungen dieses Formular (Aussteigekarte) auszufüllen und an corona-einreise@eppelheim.de zu schicken.

Bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen drohen nach dem Infektionsschutzgesetz teils erhebliche Bußgelder.

Die Stadt Eppelheim ist bestrebt, über Ausnahmegenehmigungen von der Quarantänepflicht möglichst innerhalb eines Tages zu entscheiden. Aufgrund des hohen Aufkommens an Rückreisenden ist dies aber nicht immer möglich. Wir bitten um Verständnis hierfür.
Reiserückkehrer können eine Antwort beschleunigen, wenn Sie die Aussteigekarte vollständig ausfüllen und die Testergebnisse in der vorgeschriebenen Form (ärztliches Zeugnis oder Bescheinigung eines fachärztlich geführtes Testlabors in deutscher oder englischer Sprache) beifügen.
 
Informationen für Reiserückkehrer finden Sie auf der Internetseite des Sozialministeriums Baden Württemberg:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/
 
Die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Sozialministeriums Baden Württemberg:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/
 
Die durch das Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts.  https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html