Sie sind hier: Start Aktuelle Beiträge

Mitteilung der Wahldienststelle

Zusendung der Stimmzettel für die Kommunalwahl 2024

Nach § 18 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KomWO) werden den Wahlberechtigten die Stimmzettel für die Wahl der Gemeinderäte und der Kreisräte zur persönlichen Stimmabgabe vor dem Wahltag zugesandt. Die Zusendung der Stimmzettel der Kreistags- und Gemeinderatswahl an alle Wahlberechtigten im Vorfeld der Kommunalwahl erfolgt, damit die Wähler die Stimmzettel zu Hause in Ruhe durchlesen und kennzeichnen und am Wahltag mit in das Wahllokal mitbringen können. Es handelt es sich dabei nicht um Briefwahlunterlagen.

Bei der Beschriftung des Umschlags, in dem die Stimmzettel verschickt werden, ist leider ein Tippfehler unterlaufen. Der Umschlag hat folgende Aufschrift:

Wichtige Wahlsache!

Inhalt:
Amtliche Stimmzettel
für die Kommunalwahl am 9. Juni 2023

Es handelt sich jedoch um die Stimmzettel für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024, die Aufschrift muss daher richtigerweise lauten: „Amtlicher Stimmzettel für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024“.

Die Stimmzettel für die Europawahl werden den Wahlberechtigten am Wahltag in den Wahllokalen ausgehändigt.

Sollten Sie bereits Briefwahlunterlagen beantragt oder erhalten haben, bekommen Sie auch in diesem Fall die Stimmzettel für die Kommunalwahl zugesandt, da der Auftrag für den Versand der Stimmzettel für die Kommunalwahl bereits erteilt wurde, bevor die Wahlbenachrichtigungen den Wählern zugeschickt und die Briefwahlanträge gestellt werden konnten.