Spendenbescheinigungen


Grundsätzlich stellt die Spendenbescheinigung einen formalen rechtlichen Nachweis für die Spendenhingabe dar. Damit ist sie eine materielle Voraussetzung für den steuerlichen Spendenabzug. Eine Zuwendung kann vom Finanzamt in aller Regel nur steuerlich berücksichtigt werden, wenn der Zuwendende dem Finanzamt eine schriftliche Zuwendungsbescheinigung (Spendenbescheinigung) vorlegt.
Selbstverständlich erhält jeder, der der Stadt Eppelheim für gemeinnützige Zwecke etwas spendet, eine Spendenbescheinigung. Sollte es sich bei Ihrer Spende um eine Sachspende handeln (z.B. Spielsachen, Bücher oder ähnliches), bitten wir Sie das Antragsformular für die „Spendenbescheinigung für Sachspenden“ auszufüllen. Da an die Spendenbescheinigung für Sachspenden weitere Anforderungen gestellt werden, benötigen wir die Angaben aus diesem Formular, um Ihnen eine entsprechende Spendenbescheinigung ausstellen zu können.
Da Spenden, die der Stadt zu gute kommen, erst in öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat angenommen werden dürfen, kann es zeitweise etwas dauern, bis wir Ihnen die Spendenbescheinigung ausstellen können. Sobald die Spende in der nächsten Gemeinderatssitzung (grundsätzlich einmal im Monat) angenommen wurde, erhalten Sie die Bescheinigung.

Vereine und Parteien, die Spendenbescheinigungen ausstellen, finden die aktuellen Muster für Spendenbescheinigungen unter www.formulare-bfinv.de. Die Muster können dort direkt ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Folgende Datei steht für Sie zum Download bereit:
Formular Spendenbescheinigung für Sachspenden (19,3 KB)

Ihre Ansprechpartner:

Herr Patrick Braun

Teamleitung Haushalt, Controlling, Anweiswesen

Telefon 06221 794212
Fax 06221 794219
Öffnungszeiten
Montag 8:30 - 12:00 Uhr  
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch   14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr  
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr  

oder nach telefonischer Vereinbarung

Gebäude Rathaus
Raum 6
Aufgaben

Haushalt, Controlling und Anweiswesen