Grabmalgenehmigung
Gem. § 16 der Friedhofssatzung der Stadt Eppelheim sind Reihengräber zwei Jahre nach Beisetzung und Wahlgräbern zwei Jahren nach Verleihung des Nutzungsrechts mit einem Grabsteine sowie einer Einfassung aus Stein zu versehen.
Die Aufstellung sowie das Abräumen oder das Ändern eines Grabsteines muss von der Stadt Eppelheim genehmigt werden.
Ihr Ansprechpartner:
Frau
Derya Celik
Sachbearbeiterin
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Gebäude
Rathaus
Raum
35