Hundesteuer
Anzeigepflicht
Wer in Eppelheim einen über 3 Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn des Haltens, der Stadt schriftlich anzuzeigen (siehe Anmeldeformular).
Nach der Anmeldung des Hundes bekommt der Besitzer innerhalb einer Woche den entsprechenden Hundesteuerbescheid zugeschickt.
Hundesteuermarke
Die Hundesteuermarke wird mit der Anmeldung eines Hundes an den Besitzer ausgegeben und ist bei Beendigung der Hundehaltung an die Stadt zurückzugeben. Der Verlust der Marke ist bei der Stadt anzuzeigen, für eine Ersatzmarke wird eine Gebühr in Höhe von 10,- Euro erhoben. Unbrauchbar gewordene Marken können bei der Stadt kostenlos ausgetauscht werden.
Steuerbefreiung
Steuerbefreiung ist auf Antrag Personen zu gewähren, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen oder Hunden, die die Rettungshundeprüfung bzw. die Wiederholungsprüfung abgelegt haben; die Steuerbefreiuung kann nicht rückwirkend gewährt werden. Für Kampfhunde gibt es keine Steuerbefreiung.
Hunde aus dem Tierheim
Die Stadt Eppelheim gewährt weder eine Ermäßigung noch eine zeitliche Steuerbefreiung für Hunde die aus dem Tierheim übernommen werden, auch Hunde die von einkommensschwachen Personen sowie Personen, die HLU- oder ALG-Leistungen beziehen gehalten werden sind hiervon ausgeschlossen. Die Hunde werden steuerpflichtig nachdem sie drei Monate alt sind.
Kampfhunde
Die Haltung von gefährlichen Hunden ist in Baden-Württemberg in der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde geregelt. Dort ist auch festgelegt, welche Hunde als gefährlich beziehungsweise als sogenannte "Kampfhunde" gelten.
Wenn Sie einen solchen Hund halten möchten, müssen Sie bei Ihrer Gemeinde eine Erlaubnis zur Haltung eines "Kampfhundes" beantragen. Dazu ist es notwendig, dass Sie nicht nur ein berechtigtes Interesse, sondern auch die erforderliche Sachkunde nachweisen können.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei der Ortspolizeibehörde unter www.eppelheim.de/Rathaus/Bürgerservice/Lebenslagen/Tierhaltung/Heimtierhaltung/ Haltung von Hunden und gefährlichen Hunden oder bei
Herrn Kai Enkler
Verantwortungszentrum 10 - Zentrale Verwaltung/Ordnungs- und Sozialwesen
E-Mail k.enkler@eppelheim.de
Telefon (0 62 21) 7 94-1 11
Fax (0 62 21) 7 94-1 61
Raum: 12
Hinweis: Für Hunde, bei denen die Kampfhundeeigenschaft nicht widerlegt ist, besteht Leinen- und Maulkorbzwang. Darüber hinaus besteht für weitere Rassen ein Leinenzwang. Individuell gefährliche Hunde jeder Rasse sind so zu halten, dass von diesen keine Gefahren für Personen und andere Tiere ausgehen.
Der Nachweis, dass bei einem Hund die Eigenschaft als Kampfhund nicht oder nicht mehr besteht, kann vom Hundehalter durch eine Prüfung erbracht werden, die von einem im öffentlichen Dienst angestellten Tierarzt oder einem Beamten des Polizeivollzugsdienstes durchgeführt wird.
Anträge für diese Prüfung sind bei der Ortspolizeibehörde zu stellen, die diese an das Veterinäramt weiterleitet.
Für Kampfhunde ist gemäß § 5 der Hundesteuersatzung ein erhöhter Steuersatz zu zahlen.
Dieser erhöhte Steuersatz gilt für folgende Hunde :
1. Pit Bull Terrier
2. American Staffordshire Terrier
3. Bullterrier
4. sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
Die Hundsteuersatzung der Stadt Eppelheim finden Sie unter www.eppelheim.de/Rathaus/Satzungen/Hundesteuersatzung.
Zusätzlich ist für die unter Nr. 1 bis 4 genannten Hunde die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde einzuholen (siehe oben); Verstöße können mit einer Ordnungsstrafe geahndet werden.
Generell gilt im Ort die Leinenpflicht, außerhalb der Bebauung wird toleriert, dass der Hund ohne Leine geht, wenn andere Personen nicht belästigt werden.
Das Entfernen der Hundehäufchen sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Die Stadt Eppelheim hat dafür im ganzen Ort Spender für Hundekottüten aufgestellt. Ein verantwortungsvoller Hundebesitzer oder "Gassi"-Geher hat immer mindestens eine Tüte dabei für den "Fall des Falles". Schließlich will man ja selbst nicht hineintreten
Höhe der Hundesteuer
Nähere Informationen finden Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt oder telefonisch unter (06221) 794-206, -204.
Folgende Dateien stehen für Sie zum Download bereit:
Hundesteuersatzung (23,2 KB)
An-/abmeldeformular (1,059 MB)
Merkbaltt Kampfhunde
Ihre Ansprechpartner:
Sachbearbeiterin
Steuerveranlagung, Wasser-/Abwassergebühren
Teamleitung Kasse und Steuern
Montag | 8:30 - 12:00 Uhr | |
Dienstag | 8:30 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 - 18:00 Uhr | |
Donnerstag | 8:30 - 12:00 Uhr | |
Freitag | 8:30 - 12:00 Uhr |
oder nach telefonischer Vereinbarung
Steuerveranlagung, Kassenwesen