Lärmaktionsplan

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfes des Teillärmaktionsplanes K4149

Der Gemeinderat der Stadt Eppelheim hat am 26. April 2021 in öffentlicher Sitzung Kenntnis vom Entwurf des Teillärmaktionsplanes K 4149 genommen und die Offenlage des Entwurfs des Teillärmaktionsplanes K 4149 beschlossen.

Das Ingenieurbüro für Verkehrswesen Köhler + Leutwein aus Karlsruhe wurde mit der schalltechnischen Untersuchung zur Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen in der Rudolf-Wild-Straße / Scheffelstraße (K 4149) beauftragt.

Grund für die schalltechnische Untersuchung ist die Prüfung der Frage, ob aus Lärmschutzgründen die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h) nach Fachrecht möglich ist. Diese wurde am 26.04.2021 im Gemeinderat vorgestellt.

Besonderer Wert bei der Teillärmaktionsplanung wird auf Öffentlichkeitsbeteiligung gelegt. Vorschläge aus der Bevölkerung sind ausdrücklich erwünscht. Daneben werden, wie beim Bebauungsplanverfahren, die betroffenen Fachbehörden und andere, sogenannte Träger öffentlicher Belange um Vorschläge und Stellungnahmen gebeten.

Der Entwurf des Teillärmaktionsplan K 4149 wird in der Zeit

vom 10.05.2021 bis 18.06.2021
 
auf der Homepage der Stadt Eppelheim eppelheim.de unter Politik und Verwaltung/Ämter/Amt für Bauverwaltung, Klima- und Naturschutz/Umwelt und Natur eingestellt; während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Eppelheim, Schulstraße 2, 69214 Eppelheim im Foyer des 2. Obergeschosses zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
 
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Aktuell ist ein Besuch im Rathaus aufgrund der Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können sich hierzu an Frau Bianca Dellinger unter 06221/794-601, b.dellinger@eppelheim.de oder an Herrn Michael Benda unter 06221/794-600, m.benda@eppelheim.de wenden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, per Mail oder mündlich zur Niederschrift abgeben.
 
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes angesichts der Corona-Pandemie wird dringend empfohlen, primär die Online-Einsichtnahme zu nutzen!
 
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Teillärmaktionsplan K 4149 unberücksichtigt bleiben.
Eppelheim, 30.04.2021
 
gez. Rebmann
Bürgermeisterin

TypNameDatumGröße
pdf kl eppelheim su vanordnungen 2021-03-19.pdf (34,457 MB) 07.05.2021 34,457 MB
pptx kl eppelheim su vanordnungen gr 2021-04-26-1.pptx (14,248 MB) 07.05.2021 14,248 MB
pdf musterbericht eppelheim 2021.pdf (185,4 KB) 07.05.2021 185,4 KB

Der Gemeinderat der Stadt Eppelheim hat am 22. Oktober 2018 in öffentlicher Sitzung den vom Planungsbüro WSW aus Kaiserslautern erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans „Lärmaktionsplan Stufe 2“, Aktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz gebilligt.