Über frühe Rechnungen der Gemeinde Eppelheim

Titel der „Gemeinen Rechnung“ von 1767 (Stadtarchiv Eppelheim)

Unter dem älteren Schriftgut, das im Archiv der Stadt – bis 1998 Gemeinde – Eppelheim aufbewahrt wird, nehmen die „Rechnungen“ breiten Raum ein. Allein aus der Periode, in der der Ort zur Kurpfalz gehörte und die 1802 endete, sind fast 100 Hefte und Bände vorhanden. Die Überlieferung setzt 1766 ein, im selben Jahr, in dem die kurpfälzische Regierung das kommunale Rechnungswesen reformierte.
Zuvor wurden die Eppelheimer Finanzen vom „gemeinen Bürgermeister“ (d. h. Gemeindebürgermeister) verwaltet, den zeitgenössische Quellen bisweilen auch Gelderheber oder Rentmeister nennen. Dieser Bürgermeister, dessen Stellung sich von derjenigen eines heutigen Bürgermeisters sehr unterschied, wurde anscheinend von den Bürgern gewählt, und zwar jeweils auf ein Jahr. Außerdem gab es einen Gerichtsbürgermeister, dessen Funktion nicht ganz klar ist – vermutlich hatte er eine Kontrollaufgabe. Das Amt des Gerichtsbürgermeisters zirkulierte in jährlichem Turnus unter den drei oder vier Mitgliedern des Gerichts (Gerichtsverwandten), die zusammen mit dem Schultheißen, dem stellvertretend tätigen Stabhalter oder später dem Anwalt den Ortsvorstand bildeten.
Während die Gerichtsbürgermeister in den Gerichtsprotokollen noch über 1802 hinaus regelmäßig verzeichnet sind, verschwindet der Gemeindebürgermeister um 1770. An seinen Platz tritt der „Empfänger“, der alternativ ebenfalls als Rentmeister bezeichnet, aber vom Staat, konkret vom Oberamt Heidelberg, bestellt wird und zumeist mehrere Jahre lang amtiert. Die Stelle erhielten stets Eppelheimer Bürger, kleinere oder größere Bauern wie Stephan Bärthel, Nikolaus Zimmermann und Abraham Fießer, recht häufig auch Handwerker wie die Maurer Leonhard Zöbeley und Michael Baum sowie die Schneider Adam Ripperger und Johannes Förster. Sie alle übten das Amt neben ihrem Beruf aus; zwei der Empfänger waren zugleich Gerichtsverwandte (Bärthel und Zöbeley), zwei stiegen noch zu Anwälten auf (Zöbeley 1779, Fießer 1798).

Zweierlei Rechnungen
Nur ein Teil der Einnahmen, die der Empfänger zu verwalten hatte, konnte von der Gemeinde selbst verwendet werden, ein Teil floss weiter an Behörden und in Kassen des Staates. Wie in anderen Bereichen war die Gemeinde bei den Finanzen auch unterste Instanz der staatlichen Verwaltung.
Die wichtigste Steuer, die die kurpfälzischen Untertanen entrichten mussten, war die „Schatzung“. Über diese reine Geldsteuer hatte der Empfänger eine besondere Rechnung zu führen, die Schatzungsrechnung. Alle (oder fast alle) übrigen Einnahmen und Ausgaben, die nicht nur in Geld, sondern auch in Naturalien bestanden, waren in der „gemeinen Rechnung“ (Gemeinderechnung) zu verbuchen. Die Rechnungsjahre begannen und endeten für die Schatzungsrechnung jeweils am 1. Februar, für die Gemeinderechnung einen Tag später (an Mariä Lichtmess). Die Geldbeträge wurden in Gulden (abgekürzt fl, von lat. florenus, Florentiner Münze), Kreuzern (xr) und Hellern (hlr) angegeben. In der Kurpfalz galt: 1 fl = 60 xr, 1 xr = 8 hlr.
Die Rechnungen wurden vom Gerichtsschreiber, der auch katholischer Schulmeister war (Philipp Bauer, seit 1797 Georg Jakob Welde), in drei Exemplaren geschrieben, vom Gericht und den drei „Vorstehern“ der Gemeinde unterfertigt und besiegelt, nach einiger Zeit vor Ort von Beamten des Oberamts „abgehört“ und gelegentlich noch von der Regierung in Mannheim „superrevidiert“.
Die Schatzungsrechnungen umfassen nur wenige Seiten im Aktenformat, die Gemeinderechnungen meist über 50 Seiten. Zu den eigentlichen Rechnungen kommen die Belege verschiedenster Art, die zur Abhör präsentiert wurden und sich in erheblichem Umfang bis heute erhalten haben. Doch nicht aus allen Jahren zwischen 1766 und 1802 sind beide Arten von Rechnungen samt den zugehörigen Belegen noch vorhanden. So fehlen die Rechnungen von 1766 und die Belege von 1802, und der Jahrgang 1775 ist gänzlich verloren. Im Folgenden soll sich der Blick auf die Jahre 1767 und 1801 konzentrieren, die beide vollständig dokumentiert sind.

Gemeindestatistik
Der Aufbau der Rechnungen bleibt die ganze Zeit über prinzipiell gleich. Am Schluss der Gemeinderechnungen finden sich immer Beschreibungen des unbeweglichen und beweglichen Vermögens der Gemeinde sowie statistische Daten zu Bevölkerung, Gebäude- und Viehbestand.
1767 werden als Gemeindeeigentum deklariert: an Äckern 10 Morgen (1 M. ≈ 0,38 ha), die aktuell in der Fron bearbeitet werden, und 8 Morgen, die „ein außgerottet Stücklein Waldt“ (im Birkig) und zur Nutzung unter die Bürger verteilt sind, 250 Morgen Eichwald, von denen 100 als Weide dienen, 50 Morgen Forlenwald sowie ein Hirtenhäuslein (am Knick der Hauptstraße).
1801 umfassen die „gemeinen“ Äcker 13 Morgen, die „in Bestand begeben“ (verpachtet) sind, und im nun vollständig gerodeten Birkig 90 in Bürgerlose aufgeteilte Morgen; der Eichwald ist auf 164 Morgen geschrumpft, die anscheinend nicht beweidet werden, der Forlenwald dagegen (durch Aufforstung) auf knapp 80 Morgen gewachsen.
Als Bau, der der Gemeinde gehört, wird außer dem Hirtenhaus der Kirchturm mit Glocke und Uhr erwähnt. Ein Rathaus fehlt; vorhanden sind immerhin ein Gerichtsschrank zur Aufbewahrung der Protokolle und Akten sowie ein Holzverschlag mit allerlei Geräten, insbesondere zur Brandbekämpfung. Der Schrank steht wohl in dem 1766 erstmals fassbaren Wirtshaus des Abraham Treiber (nachmals „Zur Krone“).
Gegenüberstellung einiger Zahlen: 

Tabelle in der Rechnung von 1801 (Stadtarchiv Eppelheim)
  1767 1801
Einwohner 149 502
Privathäuser 30 89
Scheuern 13 50
Pferde 16 60
Ochsen 4 6
Kühe 40 130
Rinder 8 70
Schweine ? 142

Die Bevölkerung nahm in 35 Jahren um 337 % zu. Ein ähnliches relatives Wachstum innerhalb eines Menschenalters erlebte Eppelheim nur zwischen 1945 (unter 4000) und 1980 (über 12000).
Die Zahl der Haushalte lässt sich 1767 auf etwa 45, 1801 auf etwa 110 schätzen. Die Gruppe der Beisassen, die keine Mitsprache in Gemeindeangelegenheiten und keinen Anteil am Allmendgenuss hatten, nahm absolut ab (von 44 auf 41), dagegen verfünffachten sich die Knechte und Mägde (von 11 auf 55). Anders als 1767 lebten 1801 einige Mennoniten im Ort, die den Heiderichschen Hof (auf dem derzeitigen „Heckmann-Gelände“) bewirtschafteten.
Die konfessionelle Zusammensetzung der übrigen Einwohnerschaft spezifizieren die Rechnungen nicht, sagen nur, dass eine reformierte, aber keine katholische Kirche und je eine reformierte und katholische Schule vorhanden ist. Die Kirche war die Vorläuferin der evangelischen Pauluskirche, die Schulen standen nebeneinander am Platz des jetzigen Rathauses. 1801 sind für 70 Schulkinder vier Lehrer da.

Die Schatzung
Wie schon erwähnt, war für die Einziehung staatlicher Steuern und Abgaben die Gemeinde zuständig. Ihr wurde die Aufbringung bestimmter Beträge befohlen, die sie auf die Untertanen umzulegen hatte. Bei der Schatzung, einer Kombination aus Vermögens- und Einkommenssteuer, gab das Oberamt der Gemeinde das „Schatzungskapital“ vor, von dem in unserem Zeitraum monatlich 1 % Schatzung zu zahlen war. Als Schatzungskapital Eppelheims waren 1767 4610 fl und 1801 4950 fl angesetzt, so dass jährlich 553 bzw. 594 fl abgeführt werden mussten. Was nun der Einnehmer vom einzelnen Schatzungspflichtigen einzog, richtete sich nach dessen individuellem Schatzungskapital, das für „Güter“, „Hausplätze“ und die „Nahrung“ ermittelt wurde. Als Güter kamen in Eppelheim ausschließlich Äcker in Betracht, die nach ihrem Ertragswert auf vier „Lagen“ verteilt wurden. Eine 1777 durchgeführte „Renovation“ (Neuaufnahme) der Gemarkung stellte die Bewertung auf eine sicherere Grundlage. Eine stärker differenzierte Wertskala gab es für die Hausplätze – mit Wohnhäusern bebaute oder bebaubare Grundstücke. Unter der „Nahrung“ verstand man Arbeitskraft und Gewerbe, auf sie bezogen sich die Leib- und Professionsschatzung. Das Nahrungskapital war für die verheirateten Männer Eppelheims auf 50 fl fixiert. Lag das Schatzungskapital von Liegenschaften zwischen 50 und 100 fl, sank das Nahrungskapital auf den Differenzbetrag bis 100 fl, oberhalb dieser Grenze entfiel es ganz. Wer gewisse Dienste für die Gemeinde übernahm, etwa als Feldschütz oder Nachtwächter, konnte von der Leibschatzung befreit werden.
Über das Schatzungskapital der einzelnen Pflichtigen und die von ihnen monatlich zu entrichtenden Raten gaben und geben die vom Ortsgericht beglaubigten Heberegister Auskunft. Danach summierten sich in Eppelheim die Schatzungskapitalien und die im jeweiligen Jahr eingezogenen Beträge 1767 auf 5137 bzw. 565 fl, 1801 auf 8105 bzw. 998 fl. Somit wurden den Pflichtigen 1767 nur 11 % ihrer Kapitalien abverlangt, 1801 dagegen 12 %. Dazu kamen 1801 4 xr/Monat (insgesamt 23 fl) von 29 Personen, die keine Leibschatzung (mehr) zu zahlen und mehrheitlich auch keine Güter und Häuser zu versteuern hatten, vornehmlich Verwitwete und Alte.

Beglaubigung des Schatzungsheberegisters von 1801 (Stadtarchiv Eppelheim)

Das Schatzungsheberegister von 1767 nennt 87 Pflichtige, das von 1801 ihrer 199. Die Eppelheimer Schatzung erstreckte sich auch auf hiesiges Grundeigentum Auswärtiger. Unter diese „Ausmärker“ wurden 1767 auch das Heidelberger Kurhospital und der in Weinheim ansässige Freiherr von Ulner subsumiert, die in Eppelheim große Höfe an der Hauptstraße (westlich des heutigen Rathauses bzw. der Pauluskirche) sowie umfangreiche Ländereien besaßen. Ihre in Zeitbestand vergebenen Äcker wurden lediglich mit einem Achtel des Normalsatzes „verschatzt“. Der Hof und die Güter des Hofgerichtsrats Heiderich unterliegen 1767 keiner Schatzung, wohl aber 1801 – zu gleichen Konditionen wie die anderen beiden Betriebe und gegen den Willen von Heiderichs Erben. Als weitere schatzungspflichtige Ausmärker erscheinen 1767 noch einige geistliche Institute, die über bescheidenere Besitzungen in Eppelheim verfügen. Ihr Schatzungskapital ist 1801 den hiesigen Erbbeständern zugeschlagen.
Von den Schatzungspflichtigen leben 1767 45 als Bürger oder Beisassen in Eppelheim, 1801 sind es 133. Auf die Einheimischen entfallen 1767 81,4 % der Einzelkapitalien, 1801 ein Prozent mehr. In dem früheren Jahr stellen vier Eppelheimer allein über ein Fünftel der Gesamtsumme: Jonas Fießer, Stabhalter, später Schultheiß, schließlich Zentschöffe, 315 fl; Philipp Knaubers Witwe 256 fl; die Brüder Jacob und Peter Treiber 243 bzw. 233 fl.
1801 ist eine Nivellierung eingetreten: Die Spitze hält nun Johannes Hahn, Schwiegersohn Jonas Fießers, Gerichtsverwandter und in badischer Zeit Vogt, mit 210 fl, gefolgt von Friedrich Stephan, Schwiegersohn Jacob Treibers, mit 190 und von Abraham Treiber, Sohn Peter Treibers und Kronenwirt, mit 160 fl. Diese drei repräsentieren noch knapp 7 % aller Schatzungskapitalien.

Die Gemeinderechnung von 1767
Die „gemeine Rechnung“ von 1767 verzeichnet Geldeinnahmen von 355 und Geldausgaben von 414 fl. Mit einigen kleineren Einnahmen wurden „herrschaftliche Abgaben“ finanziert: das „Beethgeld“ – zusammen mit dem „Beethkorn“ eine schon im Mittelalter eingeführte Steuer (die Bede) –, die Kelterkosten, die an die Stelle von Fronarbeit getreten waren, und das Rheindammgeld, in der Summe 42 fl, von denen 39 unter den gleichen Rubriken bei den Ausgaben wiederkehren. Bedeutendere Einnahmen waren in diesem Jahr direkt oder indirekt dem Wald zu verdanken: 88 fl kamen durch den Verkauf von Stammholz als Baumaterial herein, 63 fl wurden von den Nutzern des Neurotts im Birkig erhoben, 9 fl erbrachte die Ahndung von Waldfreveln. 35 fl zahlte der Kirchheimer Schäfer als Pächter der Gemeindeschäferei. 26 fl erhielt die Gemeinde statt des Brotes und Weines, die den zur Säuberung des Baches am Schwetzinger Schloss entsandten Frönern zustanden. Der diesjährige Schatzungsüberschuss von 15 fl vermehrte die Einnahmen nur wenig.
Einen größeren Posten stellte das Zinsgeld dar, mit dem die Eppelheimer die Bedienung der Kredite unterstützen sollten, die die Gemeinde im Österreichischen Erbfolgekrieg und im Siebenjährigen Krieg aufgenommen hatte. Die 68 fl deckten allerdings nur gut die Hälfte der 115 fl an Zinsen, die von den Schulden in Höhe von 2300 fl erfordert wurden. Eine Tilgung fand gar nicht statt. Die Mittel zur Entschuldung der Gemeinde gewann man erst in den frühen 1770er Jahren durch die vollständige Abholzung des Birkigwaldes. An Bau- und Reparaturkosten fielen 63 fl an, 6 fl erhielt der reformierte Schulmeister für die Betreuung der Turmuhr. Für Korn und Spelz (Roggen und Dinkel) zur Einsaat der Gemeindeäcker wurden 21 fl aufgewendet.
Sehr vielfältig gestalteten sich die Personalausgaben. Zwar wurden Stabhalter und Gerichtsschreiber nur kärglich besoldet (mit 1½ bzw. 6 fl), doch erhielten sie sowie die Gerichtsverwandten und Gemeindevorsteher „Diäten“ (Tagegelder oder Aufwandsentschädigungen) von insgesamt 52 fl. An den „Rechner“ (=Einnehmer) gingen 20 fl. Diäten bekamen auch verschiedene kurfürstliche „Forstbediente“ für ihre Tätigkeit in den Gemeindewäldern (25 fl) und das Oberamt für das Abhören der vorigen Rechnung (5 fl). Der Landschreiber (Geschäftsführer des Oberamts) und der Oberamtsschreiber durften sich über die „herkömmlichen“ Neujahrsgeschenke der Gemeinde freuen (11 und 2½ fl).
Von den Einnahmen und Ausgaben an Naturalien sei nur das Beethkorn angesprochen, für das der Einnehmer 26 Malter Korn erhob und 23 in die Heidelberger Kastenmeisterei lieferte.
 
Die Gemeinderechnung von 1801
In der Gemeinderechnung von 1801 stehen 1392 fl an Einnahmen 1318 fl an Ausgaben gegenüber.
Hauptgeldquelle ist diesmal der Schatzungsüberschuss von 404 fl. Ins Gewicht fallen auch das Entgelt für die Nutzung des nun ganz ausgestockten Birkig (254 fl) und die Pacht aus 12½ Morgen Gemeindeäckern (164 fl). Die Halter von Kühen tragen 90 fl zur Anschaffung und Haltung von zwei Rindsfaseln und einem Schweinsfasel bei, wofür die Gemeinde mehr als das Doppelte ausgibt. Das entsprechende Heberegister gewährt Einblick in den Milchviehbestand der einzelnen Halter. Von den Ackerbesitzern wurde ein Schafweidegeld erhoben (173 fl), das die Gemeinde in die Ablösung der Übertriebsrechte des herrschaftlichen Schäfers steckte. Die Maßnahme hängt mit dem Wandlungen der bisherigen Dreifelderwirtschaft zusammen. An durchlaufenden Posten erscheinen wie 35 Jahre zuvor Beethgeld, Beethkorn, Kelterkosten und Rheinbaugeld, nur das letztere mit etwas erhöhten Beträgen.
Hinzugetreten sind „Zentkosten“ zur Finanzierung der Gerichts- und Verwaltungsinstanz zwischen Gemeinde und Oberamt (78 fl) und Gebühren für den „Landesfundus“, die einerseits bei Verletzung sozialer und kirchlicher Normen (etwa bei „unehelichen Kindbetten“ auferlegt, anderseits bei Erbfällen und Güterkäufen verlangt werden und dem Mannheimer Zuchthaus zugutekommen (93 fl).
Ein Teil der Ausgaben ähnelt denen von 1767. Bei den spezifischen Gemeindeausgaben fallen ein Rückgang der Bau- und Instandhaltungskosten (noch 37 fl) und ein sehr hoher Aufwand für das Gericht und sein Personal auf (allein Diäten von 328 fl). Dies und die Beschaffung von Schreibmaterial für 76 fl sind als Indizien einer Bürokratisierung zu werten.
Unter den Einnahmen und Ausgaben von Holz sind die Fällung von 218 Eichen- und Forlenstämmen und ihre Verarbeitung zu 54 Klaftern (1 Kl. ≈ 2,8 m3) Brandholz vermerkt. Von der Verteilung des Holzes handelt ein Register, das auch Angehörige der Unterschicht aufführt und andeutet, wo sie wohnten.
Nur sehr verschleiert gibt die Gemeinderechnung von 1801 Auskunft über die hohen Schulden, in die die Gemeinde infolge der Revolutionskriege geraten ist.

(Joachim Dahlhaus)